Seit 1.1.2025 gilt in Deutschland die gesetzliche #Getrenntsammlungspflicht für #Alttextilien gem. EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz - ein wichtiger Schritt für mehr #ReUse & #Recycling von Alttextilien. Weitere Infos & Tipps: bsr.de/alttextilien #BSR
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Cryptomon
Als Antwort auf Berliner Stadtreinigung • • •also nicht verwertbare textile Reste¹ gehören weiterhin in den Restmüll?
¹ ich nähe meine Kleidung selbst, es geht also um Reste vom Zuschnitt. Sauber, aber oft kleine Schnippsel, da ich den Stoff bestmöglich auszunutzen versuche
Sven222
Als Antwort auf Cryptomon • •