Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre! Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören zu den schlimmsten und abstoßendsten Straftaten. 38.000 Verfahren mussten seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2022 eingestellt werden, weil es ohne IP-Adressspeicherung keinen Ermittlungsansatz gab.
Ich begrüße es sehr, dass der #Bundesrat unserem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von #IPAdressen zugestimmt hat. ➡️ hessenlink.de/Tu8wESwEwC
© Bundesrat I Dirk Deckbar
Bundesrat stimmt hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen zu
Ministerpräsident Rhein: „Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter.“hessen.de
Manuel 'HonkHase' Atug
Als Antwort auf Boris Rhein • • •Durch Ihre gewünschte Vorratsdatenspeicherung werden alle erst mal anlasslos überwacht.
Das BverfG hat das immer wieder mit Verweis auf die Verfassung als illegal abgelehnt.
Wieso mögen Sie illegale Symbolpolitik?
Ich schäme mich für Hessen. :/
j
Als Antwort auf Manuel 'HonkHase' Atug • • •@HonkHase
Abgesehen von der Fragwürdigkeit des Begriffs "Kinderschänder":
Selbst das Argument passt nicht. Das ist ein Argument für Quick Freeze.
Eigentlich sagt er: "Wegen Missbrauchstätern müssen wir die Privatsphäre aller Menschen einschränken".
Manuel 'HonkHase' Atug
Als Antwort auf j • • •Sven222
Als Antwort auf Boris Rhein • •